Alle Aufträge, die ab dem 17. Juli 2013 erteilt wurden bzw. werden, sind nach der neuen HOAI zu honorieren.
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2013 HOAI, § 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft. HOAI 2013, § 57 Übergangsvorschrift: Diese Verordnung ist nicht auf Grundleistungen anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.
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