">
Architekturbüro Malter Tharsanderweg 20, 13595 Berlin Spandau

Alle Aufträge, die ab dem 17. Juli 2013 erteilt wurden bzw. werden, sind nach der neuen HOAI zu honorieren.


Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2013  HOAI, § 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt am  Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung  für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732)  außer Kraft.
HOAI 2013, § 57 Ãœbergangsvorschrift: Diese Verordnung  ist nicht auf Grundleistungen anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten  vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen  Vorschriften anwendbar.

 

 

 

 

Büro
Leistungen
Projekte
Kontakt
Recht
Links